Verwaltungsgerichtshof 92/06/0084

92/06/0084Verwaltungsgerichtshof23.11.1995

Regest

Anrufung der obersten Behörde Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0084

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadtgemeinde Kitzbühel Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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