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92/06/0084•Verwaltungsgerichtshof 92/06/0084
92/06/0084Verwaltungsgerichtshof23.11.1995
Anrufung der obersten Behörde Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Voraussetzungen des Berufungsrechtes Diverses
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Stadtgemeinde Kitzbühel Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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