Verwaltungsgerichtshof 92/06/0079

92/06/0079Verwaltungsgerichtshof21.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1992

Spruch

Gemäß § 46 Abs. 1 VwGG wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdefrist bewilligt.

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