Verwaltungsgerichtshof 92/06/0078

92/06/0078Verwaltungsgerichtshof21.05.1992

Regest

Anrufung der obersten Behörde Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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