Verwaltungsgerichtshof 92/06/0064

92/06/0064Verwaltungsgerichtshof22.10.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1992

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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