Verwaltungsgerichtshof 92/06/0060

92/06/0060Verwaltungsgerichtshof11.06.1992

Regest

Verfahrensbestimmungen Allgemein Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Zelt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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