Verwaltungsgerichtshof 92/06/0052

92/06/0052Verwaltungsgerichtshof14.09.1995

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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