Verwaltungsgerichtshof 92/06/0051

92/06/0051Verwaltungsgerichtshof09.07.1992

Regest

Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.07.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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