Verwaltungsgerichtshof 92/06/0042

92/06/0042Verwaltungsgerichtshof30.04.1992

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben der Landeshauptstadt Innsbruck Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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