Verwaltungsgerichtshof 92/06/0036

92/06/0036Verwaltungsgerichtshof20.04.1995

Regest

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/06/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1995

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 13.220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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