Verwaltungsgerichtshof AW 92/06/0008

AW 92/06/0008Verwaltungsgerichtshof03.04.1992

Regest

Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 92/06/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1992

Spruch

I. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich der Enteignung der Liegenschaft EZ 29, KG E sowie der Enteignung durch Begründung der Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, Erhaltung und des Betriebes des E Bergtunnels und der Entnahme des Ausbruchsmaterials betreffend die Liegenschaften EZ 1137, 29 und 33 je KG E NICHT STATTGEGEBEN.

II. Hinsichtlich der Enteignung durch Begründung der Dienstbarkeit der Verwendung des Ausbruchsmaterials des Tunnels wird dem Antrag STATTGEGEBEN.

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