Verwaltungsgerichtshof 92/05/0304

92/05/0304Verwaltungsgerichtshof21.02.1995

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Sachverhalt Vorfrage öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0304

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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