Verwaltungsgerichtshof 92/05/0268

92/05/0268Verwaltungsgerichtshof10.05.1994

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Parteistellung Parteienantrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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