Verwaltungsgerichtshof 92/05/0267

92/05/0267Verwaltungsgerichtshof11.10.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0267

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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