Verwaltungsgerichtshof 92/05/0262

92/05/0262Verwaltungsgerichtshof20.12.1994

Regest

Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0262

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der Mitbeteiligten in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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