Verwaltungsgerichtshof 92/05/0253

92/05/0253Verwaltungsgerichtshof21.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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