Verwaltungsgerichtshof 92/05/0243

92/05/0243Verwaltungsgerichtshof25.04.1995

Regest

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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