Verwaltungsgerichtshof 92/05/0239

92/05/0239Verwaltungsgerichtshof15.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0239

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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