Verwaltungsgerichtshof 92/05/0230

92/05/0230Verwaltungsgerichtshof31.01.1995

Regest

"zu einem anderen Bescheid" Befangenheit von Sachverständigen Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein Verfahrensrecht VwGG B-VG Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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