Verwaltungsgerichtshof 92/05/0202

92/05/0202Verwaltungsgerichtshof21.02.1995

Regest

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Baurecht Nachbar Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Übergangene Partei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 13.670,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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