Verwaltungsgerichtshof 92/05/0201

92/05/0201Verwaltungsgerichtshof24.11.1992

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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