Verwaltungsgerichtshof 92/05/0164

92/05/0164Verwaltungsgerichtshof15.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0164

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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