Verwaltungsgerichtshof 92/05/0150

92/05/0150Verwaltungsgerichtshof10.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Antrag der Beschwerdeführerin, "den Akt an den ... Verfassungsgerichtshof abzutreten", wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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