Verwaltungsgerichtshof 92/05/0141

92/05/0141Verwaltungsgerichtshof11.10.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.10.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie der Marktgemeinde Perchtoldsdorf in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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