Verwaltungsgerichtshof 92/05/0135

92/05/0135Verwaltungsgerichtshof30.08.1994

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und dem Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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