Verwaltungsgerichtshof 92/05/0134

92/05/0134Verwaltungsgerichtshof15.12.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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