Verwaltungsgerichtshof 92/05/0118

92/05/0118Verwaltungsgerichtshof10.11.1992

Regest

Beschwerde Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0118

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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