Verwaltungsgerichtshof 92/05/0102

92/05/0102Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Krems hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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