Verwaltungsgerichtshof 92/05/0091

92/05/0091Verwaltungsgerichtshof22.09.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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