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92/05/0079•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0079
92/05/0079Verwaltungsgerichtshof15.09.1992
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Rechtsverletzung sonstige Fälle
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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