Verwaltungsgerichtshof 92/05/0079

92/05/0079Verwaltungsgerichtshof15.09.1992

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Rechtsverletzung sonstige Fälle

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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