Verwaltungsgerichtshof 92/05/0076

92/05/0076Verwaltungsgerichtshof15.09.1992

Regest

Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1) Übergangene Partei

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Beschwerdeführerinnen wird abgewiesen.

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