Verwaltungsgerichtshof 92/05/0070

92/05/0070Verwaltungsgerichtshof10.11.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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