Verwaltungsgerichtshof 92/05/0059

92/05/0059Verwaltungsgerichtshof15.09.1992

Regest

Enteignung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0059

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 14.155,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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