Verwaltungsgerichtshof 92/05/0054

92/05/0054Verwaltungsgerichtshof30.06.1992

Regest

Anforderung an ein Gutachten Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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