Verwaltungsgerichtshof 92/05/0027

92/05/0027Verwaltungsgerichtshof16.06.1992

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Anforderung an ein Gutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/05/0027

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des Erstmitbeteiligten wird abgewiesen.

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