Verwaltungsgerichtshof 92/04/0279

92/04/0279Verwaltungsgerichtshof20.09.1994

Regest

Anforderung an ein Gutachten Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Überprüfung durch VwGH Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Sachverhaltsermittlung Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Sachverständiger Techniker

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0279

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 13.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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