Verwaltungsgerichtshof 92/04/0255

92/04/0255Verwaltungsgerichtshof21.06.1993

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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