Verwaltungsgerichtshof 92/04/0243

92/04/0243Verwaltungsgerichtshof21.06.1993

Regest

Strafnorm Mängel im Spruch Ersatzfreiheitsstrafe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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