Verwaltungsgerichtshof 92/04/0240

92/04/0240Verwaltungsgerichtshof21.06.1993

Regest

Sachverhalt Verfahrensmängel Sachverhalt Vorfrage

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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