Verwaltungsgerichtshof 92/04/0170

92/04/0170Verwaltungsgerichtshof24.11.1992

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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