Verwaltungsgerichtshof 92/04/0088

92/04/0088Verwaltungsgerichtshof02.07.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1992

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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