Verwaltungsgerichtshof 92/04/0073

92/04/0073Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Regest

Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0073

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Stadt Krems a.d. Donau hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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