Verwaltungsgerichtshof 92/04/0070

92/04/0070Verwaltungsgerichtshof15.09.1992

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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