Verwaltungsgerichtshof 92/04/0054

92/04/0054Verwaltungsgerichtshof10.06.1992

Regest

Einwendung der entschiedenen Sache Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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