Verwaltungsgerichtshof 92/04/0040

92/04/0040Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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