Verwaltungsgerichtshof 92/04/0036

92/04/0036Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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