Verwaltungsgerichtshof 92/04/0035

92/04/0035Verwaltungsgerichtshof19.05.1992

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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