Verwaltungsgerichtshof 92/04/0021

92/04/0021Verwaltungsgerichtshof31.03.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1992

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 7. Juli 1990 wird zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 20. Juli 1990 wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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