Verwaltungsgerichtshof 92/04/0015

92/04/0015Verwaltungsgerichtshof28.04.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1992

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.105,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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