Verwaltungsgerichtshof 92/04/0011

92/04/0011Verwaltungsgerichtshof10.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.