Verwaltungsgerichtshof 92/04/0009

92/04/0009Verwaltungsgerichtshof28.01.1992

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren Fehlen des begründeten Rechtsmittelantrages

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 92/04/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.01.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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